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Baubegleitung

Wie Sie sicher wissen, ist das Kaminkehrerhandwerk seit Jahrhunderten für die Betriebs- und Brandsicherheit von Kaminen und Feuerstätten zuständig. Der zuständige bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer wird vom Landratsamt oder Bauamt über ein entsprechendes Bauvorhaben (Neubau, Umbau) informiert.

 

Die Baubegleitung kann schon in der Planungsphase ihres Bauvorhabens in Anspruch genommen werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit eine oder mehrere Baubegehungen vor Ort durchzuführen um Fragen oder Unklarheiten sowie ggf. notwendige Änderungen noch leichter vornehmen zu können.

 

Bei der Baubegleitungen werden zum Beispiel unter anderem folgende Punkte angesprochen:

  • Zugangsmöglichkeiten für kehr- und überprüfungspflichtige Anlagen durch einen Kaminkehrer
  • Sicherheitsabstände von Feuerungsanlagen zu brennbaren Bauteilen
  • Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten unter Berücksichtigung von luftabsaugenden Einrichtungen
  • usw.

 

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss eine Abnahme vom zuständigen bevollmächtigten Bezirkskaminkehrer nach der derzeit gültigen Bayerischen Bauordnung vorgenommen werden, welcher die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Kamine, Lüftungseinrichtungen, Feuerungsanlagen und Sicherheitseinrichtungen bescheinigt.

 

Bitte denken Sie daran, dass die Abnahmen nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern besonders für Sie als Sicherheit gedacht sind.

 

Sollten Sie an einer Baubegleitung durch meinen Betrieb interessiert sein, bitte ich um Erteilung eines formlosen schriftlichen Auftrags oder einer kurzen Nachricht per Mail.