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Dunstanlagenkontrolle

Dunstabzusanlagen sind dazu bestimmt, anfallende Dünste aus der Küche so ins Freis zu führen , dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen enstehen können. Sie kommen in gewerblichen Betrieblichen und in gewerbeähnlichen Einrichtungen, wie z.B. Vereinsheimen, Imbissständen, Schulküchen, Kindertagesstätten etc., häufig zum Einsatz.

Die Fettablagerung in gewerblich und damit in der Regel intensiv genutzten Dunstabzugsanlagen stellen bei mangelnder Wartung eine nicht zu unterschätzende potenzielle Brandgefahr dar. Eine Wartung ist unabhängig von der Prüfpflicht nach Länderrecht durch den Schornsteinfeger und weiteren Regelwerken für den Betreiber der Dunstabzugsanlage verpflichtend, wird jedoch mangels Vollzug oft nicht durchgeführt.

Welche Dunstabzugsanlagen sind in Bayern kontrollpflichtig durch einen Kaminkehrer:

  • gewerblich genutzte
  • gewerbeähnliche genutzte z.B. Vereinsheimen, Imbissständen, Schulküchen, Kindertagesstätten etc.

Welche Dunstabzugsanlagen sind in Bayern nicht kontrollpflichtig durch einen Kaminkehrer:

  • ausschließlich privat genutzte Wohnungsküchen
  • Kaltküchen

Was wird bei der Dunstanlagenüberprüfung gemacht:

Der Kaminkehrer überprüft den gesamten Verlauf der Dunstabzusanlage auf   Fett- und Staubablagerungen. Desweiteren werden die Brandschutztechnischen Gegebenheiten der Dunstabzugsanlage beurteilt.

Wie oft muss überprüft werden?:

VVB § 9 Dunstabzugsanlagen

Dunstabzugsanlagen, die nicht oder nicht nur dem privaten Haushalt dienen, sind zweimal im Jahr auf ihre einwandfreie Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen. Von der zweiten Überprüfung im Jahr kann abgesehen werden, wenn es sich um eine Dunstabzugsanlage in einem saisonalen Betrieb handelt.