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Energieberatung / Energieausweis

Energieausweise für Wohngebäude

Durch die steigenden Energiepreise werden energieeffiziente Häuser immer wichtiger und interessanter. Special beim Kauf oder bei Vermietung ist es von Bedeutung sich über die energetische Zustand des Gebäudes zu informieren um vor etwaigen Überraschungen verschont zu bleiben. Insgesamt soll der Energieausweis mehr Transparenz bei Immobilien schaffen, und verlässliche Aussagen über den Energiebedarf eines Gebäudes liefern. Somit ist es wesentlich leichter zu vergleichen.

 

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober 2007 für Bestandsgebäude in Deutschland seit 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude Energieausweise verpflichtend auszustellen.

 

Welche Energieausweise gibt es?

Bedarfsorientierter Energieausweis:

  • hierfür muss das komplette Gebäude und die Anlagentechnik gutachterlich aufgenommen werden. Dieser Ausweis hat eine hohe Aussagekraft über den Zustand eines Gebäudes und es können konkrete Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet werden.

Verbrauchsorientierter Energieausweis:

  • hierfür benötigt man den Energieverbrauch von mind. drei aufeinander folgenden Jahren, die zu beheizende Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik.

 

Welchen Energieausweis benötige ich?

  • Bedarfsorientierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
  • Verbrauchsorientierter Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen. Außerdem ist der Bedarfsausweis empfehlenswert, da er Aufschluss über den Energiebedarf eines Hauses, unabhängig vom Verhalten der Bewohner, gibt.

 

 

Der Energieausweis: Ihre Vorteile auf einen Blick

In erster Linie informiert der Energieausweis über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Das heißt, er beinhaltet Informationen über das Gebäude, die Beheizung und Energiekennwerte. So wird es bundesweit und unkompliziert möglich, den Zustand von Gebäuden untereinander zu vergleichen. So können potenzielle MieterKäufer oder Pächter die späteren Heiz- und Warmwasserkosten besser einschätzen.

 

Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können weitere ausführliche Energieberatungen aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.

 

Die zweite Aufgabe des Energieausweises ist es, Orientierung zu geben. Er zeichnet Mängel systematisch auf und kann somit als Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung des Gebäudes genutzt werden, um dessen Effizienz zu steigern.

 

 

Weitere Vorteile des Energieausweises:

  • Der Energieausweis bleibt zehn Jahre nach Ausstellung gültig
  • Er ist nur nach größeren Sanierungen zu erneuern
  • Er bietet Transparenz bei einer Neuvermietung
  • Sicherheit für Mieter und Vermieter
  • Geringe Kosten

 

 

Ihr Gebäudeenergieberater betreut Sie bei der Erstellung des Energieausweises

Energieeffizienz erhöhen und durch eine Förderung unterstützen

Gerne können wir die Erstellung des Energieausweises durch eine BAFA-Vor-ORT-Beratung und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans ausweiten. Bedingt durch die Möglichkeit der Förderung erhalten Sie zum Energieausweis einen hochwertigen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude zur weiteren Verwendung nahezu kostenneutral.

 

Gerne unterbreite ich Ihnen ein unverbindliches Angebot für eine neutrale Ausstellung.