Rauchmelder
Jedes Jahr sterben immer noch ca. 400 Menschen durch Brände – die meisten davon in ihren eigenen vier Wänden. Über 70 Prozent der Brände ereignen sich nachts. Rauch und giftige Gase lassen die Schlafenden in eine tiefe Bewusstlosigkeit fallen. Etwa 95 Prozent der Todesfälle sind auf eine Rauchvergiftung zurückzuführen. Sobald ein Schwelbrand in offenes Feuer übergeht, können sich die Flammen mit rasender Geschwindigkeit ausbreiten. Oft bleiben keine zwei Minuten zur Flucht. Trotz dieser Fakten sind in Deutschland immer noch nicht alle privat genutzten Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Brandgefahren und gefährdete Personen
Das Gefahrenpotenzial eines Wohnungsbrandes ergibt sich aus der Wahrscheinlichkeit eines Feuers und den Folgen, die aus einem solchen Brand entstehen können. Somit beruht die Installation von Rauchwarnmeldern immer auf einer gründlichen Gefahrenanalyse der betreffenden Wohneinheiten. Zusätzlich gibt es bestimmte Personengruppen, die im Ernstfall besonders gefährdet sind:
Ältere Menschen und kleine Kinder
Ältere Menschen unterliegen statistisch einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit, bei Wohnungsbränden ums Leben zu kommen, als jüngere. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Senioren in Deutschland stetig ansteigt. Aber auch Kinder unter sechs Jahren gehören zu den überdurchschnittlich gefährdeten Personen. In ihrem Umfeld sowie in der Nähe der Eltern sollten unbedingt Rauchwarnmelder angebracht werden, damit ein Erwachsener im Fall des Falles schnell Hilfe leisten kann.
Behinderte Menschen
Behinderte Menschen können sich oft nicht so schnell vor einem Feuer in Sicherheit bringen wie Nicht-Behinderte. Sie müssen deshalb so früh wie möglich vor einem Feuer gewarnt werden.
Bewohner von Mehrfamilienhäusern
Besonders gefährdet sind auch die Bewohner von Mehrfamilienhäusern. Zum einen existieren hier deutlich mehr Gefahrenquellen als in einem Einfamilienhaus. Zum anderen bemerken die Bewohner oft gar nicht, wenn sich in einer anderen Wohnung ein Feuer ausbreitet. Darüber hinaus ist eine besonders große Anzahl Menschen von der Gefahr betroffen.
Personenschutz und Erhalt von Sachwerten
Rauchwarnmelder haben die Aufgabe, Menschenleben zu retten (Personenschutz). Sie können aber auch helfen, Sachwerte zu schützen und das Ausmaß materieller Folgeschäden zu verringern.
Gesetzgebung
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nahezu flächendeckend in den Landesbauordnungen der Bundesländer festgeschrieben. Die typische Formulierung dafür lautet:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
In den meisten Bundesländern müssen nicht nur neu errichtete, sondern auch bestehende Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Landesbauordnungen richten sich an die Eigentümer von Wohnungen und Wohngebäuden. Sie sind für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich und müssen sicherstellen, dass
1. eine ausreichende Anzahl von Rauchwarnmeldern eingebaut wird und
2. dass die eingebauten Rauchwarnmelder dauerhaft funktionieren.
Die Forderung nach der Funktionsbereitschaft wirkt auf den ersten Blick selbstverständlich. Doch Statistiken zeigen, dass Rauchwarnmelder oftmals nicht funktionieren, weil die Batterien leer sind oder fehlen. Andere Rauchwarnmelder versagen aufgrund schlechter Installation oder sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden, um wirklich Sicherheit zu bieten. Die Folgen:
Wenn die Rauchwarnmelder nicht funktionieren oder keine Melder vorhanden sind, riskieren Vermieter im öffentlichen wie im privaten Raum Schadensersatzklagen von verletzten Mietern oder Hinterbliebenen. Außerdem ist es möglich, dass sich der Wohngebäudeversicherer im Falle eines Wohnungsbrandes Ansprüche vorbehält, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden (sog. Obliegenheitsverletzung). Die DIN 14676 weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass jeder Rauchwarnmelder fachgerecht installiert und die Betriebsbereitschaft sichergestellt sein muss.
Kontrolle der Gesetzgebung
Wie in anderen Bereichen der deutschen Baugesetzgebung ist auch für die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht kein Kontroll- bzw. Aufsichtssystem vorgesehen. Doch was auf den ersten Blick praktisch und unbürokratisch aussieht, bedeutet im Umkehrschluss, dass sich Architekten, Planer und Hauseigentümer nicht sicher sein können, ob die von ihnen installierten Rauchwarnmelder ausreichend dimensioniert und korrekt angebracht sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Vorschriften der DIN 14676 immer erfüllt und die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder schriftlich dokumentiert werden.
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